Ziele

Der Verein hat zwei wichtige Ziele:
a) Er möchte die Anerkennung als Hilfsmittel erreichen und damit die Kostenübernahme durch Kostenträger z.B. Krankenkassen, Berufsgenossenschaften etc.
Das ist beim Blindenführhund schon längst gegeben und die Kosten werden in der Regel voll übernommen. Sogar Futtergeld und teilweise auch Tierarztkosten werden gezahlt.
Was den Behindertenbegleithund betrifft, muss man die Kosten von der Anschaffung, Ausbildung etc. selbst tragen. So kann sich dann nicht jeder Behinderte einen solchen Hund leisten.
Wir meinen, das kann und darf nicht sein.
Es gibt natürlich auch Vereine und Institutionen, bei denen Hunde gesponsert und dann einem Behinderten zur Verfügung gestellt werden. Aber das reicht längst nicht aus, um den tatsächlichen Bedarf zu decken.

b) Ein weiterer wichtiger Punkt ist es, für den Behindertenbegleithund fest verankerte gesetzliche Sonderrechte zu erreichen.
Es muss unser gutes Recht sein, dass der Hund seinen behinderten Halter überall hin begleiten darf.
Kein öffentliches Gebäude, Lokal, Geschäft, Bus, Bahn, und alles wo der Partner für die Selbständigkeit benötigt wird, darf verboten sein.
Was nutzt der noch so gut ausgebildete Hund, wenn er nicht eingesetzt werden darf, weil der Zutritt für den Hund verboten ist.

Weiter Ziele sind, den Behinderten im Umgang mit seinem Hund zu unterstützen und Hilfe zur Selbsthilfe zu geben.
In Zukunft wollen wir auch selbst unter Einbeziehung des Behinderten Hunde an geeignete Hundehalter vermitteln.
Für Behinderte bietet der BBH vielerlei Möglichkeiten.
Neben der Steigerung von Mobilität, Unabhängigkeit und Selbständigkeit erhöht sich auch die Lebensqualität.
Wir wollen auch den Hundesport für Behinderte und Nichtbehinderte fördern.